Appenzeller Spezialitäten profitieren von den Bilateralen

Nicole - Team s+v
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26 February 2019 Temps de lecture: 1 minute
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Appenzeller Fleisch

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Bezeichnungen für Appenzeller Mostbröckli, Appenzeller Pantli und Appenzeller Siedwurst als geschützte geographische Angaben (GGA) eingetragen. Damit geniessen diese berühmten Schweizer Spezialitäten neu einen umfassenden Markenschutz in der Schweiz und in der EU.

Mit dem Register der geografischen Angaben (GGA) lassen sich geografische und traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Produkten schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre regionale Herkunft bestimmt werden. Das GGA wird durch das Landwirtschaftsabkommen der Schweiz mit der EU ermöglicht, das zu den Bilateralen I gehört. Würde das Abkommen wegfallen, wären die Marken somit nicht mehr geschützt. Dadurch könnte jeder beliebige Produzent in Europa sein Fleischprodukt beispielsweise Appenzeller Mostbröckli nennen. Der Original-Hersteller könnte sich nur wehren, wenn er diesen Produzenten aufkauft.

Nicht zu vergessen: Ohne bilaterale Verträge würde der Schweizer Käse für die europäischen Kunden viel teurer werden und somit nicht konkurrenzfähig sein. Dasselbe gilt auch für europäische Käse wie Parmesan oder Gorgonzola, für die wir in der Schweiz einiges mehr bezahlen müssten. Die Bilateralen I schützen lokale Schweizer Produzenten und nützen uns als Konsumenten. Das soll so blieben – deshalb braucht es eine konstruktive Europapolitik.

Weitere Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-69585.html

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